Fremdkörper

im Kiefergebiet

Fremdkörper im Kiefergebiet

Trotz der vorgeschrittenen Medizin- und Dentaltechnik, den neuen Methoden der Diagnostik und dem Fortschritt der zahnärztlichen Behandlung, passiert es immer wieder, dass Patienten mit Fremdkörpern gerade im Zahn-/ Kiefergebiet leben. Meistens ist es unklar wie es zu diesen Einlagerungen gekommen ist. Teilweise haben die Patienten auch keine Ahnung, dass es solche Fremdkörper gerade bei ihnen gibt.


Fremdkörper im Zahnkiefergebiet können sein:



Das alles sind Fremdkörper die im menschlichen Organismus nichts zu suchen haben und die die Funktion und die Vitalität eines Menschen nachhaltig stören können.

Die folgenden Seiten sollen gerade Laien einen kleinen Überblick über mögliche Störungen geben. Des Öfteren kann von Zahnärzten, welche sich nicht mit Herd- und Störfeldgeschehen auskennen, die Aussage vernommen werden, diese Einlagerungen haben keinen Einfluß auf die Gesundheit. Wir von DentalReflex teilen diese Aussage nur sehr bedingt.


Amalgam

Gerade das Amalgam ist ein hochgiftiger (toxischer) Fremdkörper, der nichts im Organismus des Menschen zu suchen hat. Es gibt sogar eine Vorschrift, welche die Zahnärzte dazu verpflichtet, wie sie mit den Amalgamresten nach der Zahnbehandlung umgehen müssen. Amalgam darf nicht in den normalen Praxismüll.

Alte Amalgamfüllungen müssen nach dem Herausfräsen beim Zahnarzt unter Wasser(!), in einem gesonderten Behältnis gelagert werden, damit nichts davon in die Praxis und Umweltluft entweicht. Und dieses giftige Zeug hat mancher Patient über Jahrzehnte im Mund? – Als ob es dort nicht schädlich wäre.

  • Beispiel 1

    Patient mit diffusen Herzbeschwerden, die über einen gestörten Gallenfluss und den damit verbundenen Blähungen über einen Zwerchfellhochstand ausgelöst wurden.


    Der gesamte Kiefer ist zahnlos. Auf dem OPG sind keine Störfelder im Kieferknochen zu erkennen.


    Der gestörte Bereich ist der Kieferabschnitt 33–4, dieser hat einen direkten Störeinfluss auf die Galle, die Steuerung des Gallenabflusses und den Magen, inkl. dem X. Hirnnerv.


    Der Operateur war sehr erstaunt über den „Amalgam-Fund“, der sich in der Schleimhaut des Patienten abgelagert hatte. Diese Amalgamstücke waren die Ursache der Störungen. Seit dieses Störfeld entfernt wurde, hat der Patient keine Gallenstörungen mit den dadurch unterhaltenen Herzbeschwerden mehr.

    Es besteht keine Veranlassung für eine Annahme steriler, latenter, schlummernder oder stummer Herde.


    Die Unterlassung einer technisch einwandfreien Vitalitätsprüfung und Röntgenaufnahme aller nicht mehr voll vitalen oder sonstwie stark veränderten, besonders parodontösen Zähne im Rahmen einer zahnärztlichen Untersuchung ist ein Kunstfehler.


    Bei Herdverdacht sind auch Zahnlücken und Stellen retinierter Zähne grundsätzlich zu röntgen.


    Größe, Stadium und Lokalisation eines dentalen Herdes besagen nichts über seine fokale Virulenz.


    Bei Gefahr in Verzug (Karzinom, Lymphogranulomatose, Leukämie, Multiple Sklerose) ist jeder devitale Zahn mit oder ohne ausreichende Wurzelfüllung als Herd zu betrachten.


    Zur Vervollständigung der Diagnose sind außer dem Lokalbefund möglichst viele der einschlägigen Untersuchungs- und Testmethoden heranzuziehen:


    • Temperaturkontrolle (besonders die Differenz zwischen Axillar- und Rektaltemperatur, evtl. nach Provokation durch längeren Marsch, Sonnenbad usw.),
    • Pulskontrolle, klinisches Blutbild (unter besonderer Beachtung jeder Hyperchromasie und jeder Vermehrung der Jugendformen und stabkernigen Leukozyten über 6%), Blutbild auf Endobiose, BKS (evtl. nach Kurzwellendurchflutung des Herdes),
    • Kapillarmikroskopie, Prüfung der Kapillarresistenz (Vasotest),
    • Harnuntersuchung (Erythrozyten, Urobilinogen),
    • fibrilläres Muskelzucken (evtl. nach provozierendem Marsch, heißem Bad, Ganzmassage, Kauen auf dem verdächtigen Zahn, Kurzwellendurchflutung desselben usw.),
    • Impletoltest (Sekundenphänomen),
    • Antigenteste: Histaminprobe (subkutan oder konjunktival), Spenglersan D und D. (evtl. mit Kontrolle der Endobiose), Bottyantest (Allgemeinreaktion, besonders bei Neuritis), Ganslmeyertest (Reaktion am Zahnherd), Pyrifertest (Allgemeinreaktion, besonders bei Neuritis).

    Die Verwendung der von der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Herdforschung und Herdbekämpfung, Frankfurt/M., Gartenstraße 118, herausgegebenen Untersuchungsbogen wird zur Vereinheitlichung und wissenschaftlichen Auswertbarkeit der Ergebnisse dringend empfohlen.

  • Beispiel 2

    Eine Frau mit deutlich sichtbaren Amalgamablagerungen in der Mundschleimhaut. Diese verursachten folgende Beschwerden: Brustbeklemmungen, Magenbeschwerden und Halswirbelsäulen-Beschwerden, die in den linken Arm ziehen.


    Über die dadurch gestörten Brustwirbelkörper 11 und 12 mit seinen Versorgungen zu den unteren Rippen und dem Zwerchfell, wird das Zwerchfell in seiner Funktion gestört. Die Folge ist eine permanente Dysfunktion in der Spannung dieses wichtigen Atemmuskels. Es kommt zu diversen dadurch unterhaltenen vegetativen Fehlregulationen. Die Patientin ist selbst Zahnarzthelferin. Der Zahn 34 ist aus kieferorthopädischen Gründen extrahiert worden und in dieser Extraktionswunde hat sich das Amalgam angesammelt.

  • Beispiel 3

    Zähne und Schleimhaut im Bereich der Zähne 25–26


    Amalgameinlagerungen in der Schleimhaut zwischen den Zähnen 25 und 26 bei einer 40-jährigen Frau. Diese verursachten bronchiale Beschwerden über mehrere Jahre und permanenten Magendruck.


    Bei der Störfeldbeseitigung stellte der behandelnde Zahnarzt fest, dass es sich nicht – wie angenommen – nur um einen Zahnfleisch-Taschenprozess im Halteapparat der beiden Zähne handelte, sondern dass diese Entzündung durch das eingelagerte Amalgam in der Schleimhaut zwischen den beiden Zähnen, unterhalten wurde.


    Das Amalgam in der Schleimhaut wurde mit einer Elektroschlinge freigelegt und entfernt. Die Zahnfleischtaschen an den Zähnen 25 und 26 wurden mittels der kontrollierten DentalReflex-Störfeldüberprüfung gesäubert.


    Seitdem hat die Patientin keine Störungen in den Organsystemen (Bronchien, Magen), welche von diesem Prozess unterhalten wurden. (Beobachtungszeit: seit April 2001)Die Bedeutung einer naturgesetzlichen Lebensweise und Ernährung ist Ärzten wie Zahnärzten von den Hochschulen und Organisationen, auf Tagungen und durch die Fachpresse immer wieder einzuprägen. Den daraus resultierenden Forderungen gegenüber sind die persönliche Mundpflege und die zahnärztlich-technische Betreuung sekundäre, wenn auch unerläßliche Maßnahmen. über dein täglichen Kleinkram darf dieses Faktum nicht aus dem Bewußtsein verschwinden.


    Kann ein Zahn nicht mehr am Leben erhalten werden oder wird seine Devitalität festgestellt, so ist er nach Möglichkeit zu extrahieren. Kosmetische und prothetische Einwände haben dem gegenüber nur untergeordnete Bedeutung.


    Bei strengster Indikationsstellung und einwandfreier Technik kann die Vitalamputation versucht werden. Doch muß sich der Patient zu einer alljährlichen Vitalitätsprüfung und Röntgenkontrolle dieser Zähne verpflichten.


    Devitale Zähne dürfen keinesfalls überkront oder als Brückenpfeiler verwendet werden. Ein Verstoß hiergegen ist nach dem heutigen Stand unseres Wissens als Kunstfehler zu bewerten.


    Vitale Zähne dürfen nur aus zwingenden Gründen überkront werden. Thielemann schlägt vor, solche Kronen durch ein einheitliches, evtl. international zu vereinbarendes Zeichen kenntlich zu machen. Der Patient ist darauf aufmerksam zu machen, daß er nur dann vor einem Herdgeschehen sicher ist, wenn der betreffende Zahn alljährlich geröntgt, die Krone mindestens alle 5 Jahre erneuert und der Zahn bei dieser Gelegenheit auf seine Lebensfähigkeit hin überprüft wird.


    Der Teil- und Vollprothese ist grundsätzlich der Vorzug zu geben gegenüber der Brücke. Durch intensive Aufklärung, laufende Verbesserung der technischen und kosmetischen Lösung und vorteilhafte Preisgestaltung sollten auch die Patienten und Kostenträger mehr und mehr für diese Entscheidung gewonnen werden.


    Vom Patienten apodiktisch geforderte Kronen oder Brücken über devitalen Zähnen dürfen nur noch gegen unterschriftlichen Revers angefertigt werden, der den Patienten über die Gefahren und Komplikationsmöglichkeiten eines solchen Vorgehens aufklärt und zur Übernahme der persönlichen Verantwortung verpflichtet.


    Mit Unterstützung der Standesorganisationen, der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Herdforschung und Herdbekämpfung, Sitz Frankfurt, und der Medizinisch-biologischen Arbeits- und Fortbildungsgemeinschaft deutscher Zahnärzte, Sitz München, sind die Kostenträger allmählich von der Notwendigkeit der Übernahme aller Mehrkosten zu überzeugen, die mit einer solchen prophylaktischen Zahnheilkunde zunächst verbunden sind.


    Nur in einer engen und verständnisvollen Zusammenarbeit zwischen Arzt und Zahnarzt ist ein Ansatz zur Lösung des immer bedrohlicher werdenden Fokalproblems zu sehen. Wir stehen dabei am Anfang eines weiten Weges, der uns allerdings auch zur Überwindung des Gebißverfalles überhaupt führen muß.


Reste von Füllmaterial

Einer der krassesten Fälle von Füllmaterialresten im Zahn-/ Kieferbereich aus unserer Erfahrung: Es handelt sich streng genommen um zwei verschiedene Materialien welche beide nichts unter einer Goldkrone zu suchen haben.

Dieser Zahn 37 hatte über Jahre eine Kunststoffunterfüllung. Wahrscheinlich handelte es sich um Abdruckmaterial von der Bissnahme die vom damaligen Zahnarzt nicht vor dem Aufsetzen der Krone entfernt wurde (Kunststofffehler). Diese Unterfüllung verursachte in der Folge dauernde Kreuzbeinbeschwerden. Von außen und auf dem Röntgenbild konnte keine Störung des Zahnes erkannt werden. Da der Zahn jedoch eindeutig mit der Methode DentalReflex als Störfeld lokalisiert werden konnte, wurde die Krone vom Zahn genommen. Alle Beteiligten staunten nicht schlecht, als die Ursache der Störung sichtbar wurde.

Reste von Füllmaterial und Amalgam

Nicht nur dieser pinkfarbene Kunststoff befand sich unter der Krone, sondern auch die deutlich sichtbaren Reste einer alten Amalgamfüllung, welche rechts und links unter dem Kunststoff zu sehen ist. Dieses Amalgam hatte zusätzlich noch einen Batterieeffekt, durch die permanente Goldverbindung mit der anschließend über den Zahn gebrachten Goldkrone. Nach dem Entfernen dieser Störung verschwanden die körperlichen muskulären Beschwerden schlagartig, ohne weitere Behandlungen und auf Dauer.

Was genau (ob der Kunststoff oder das Amalgam oder Beides in der Summierung) zu den gesundheitlichen Beschwerden geführt hatte, konnte nicht mehr mit Sicherheit bestimmt werden, es war dem Patienten schließlich auch egal. Der Zahn konnte erhalten werden.

Reste von Instrumenten

Reste von Instrumenten im Zahn-/ Kiefergebiet kommen immer wieder in der Zahnmedizin vor. Ein spektakulärer Fall aus unserer Störfeldpraxis ist mit den folgenden Bildern dokumentiert.

Eine Frau (geb. 1952), welche diverse rheumatische Beschwerden über einen sehr langen Zeitraum hatte. Diese waren trotz aller Behandlungen nicht beeinflussbar.

Auf dem OPG ist im Bereich des Zahnes 45 eine längliche metallene Auffälligkeit zu sehen. Der Zahn ist wurzelgefüllt und wurzelspitzenresektiert. Eine Erklärung für diese Auffälligkeit in ihrem Kiefer hatte die Patientin nicht. Ihr ursprünglich behandelnder Zahnarzt fand, dass dieses keine Bedeutung habe.

Die Operation war für alle überraschend. Nachdem die Schleimhaut eröffnet wurde, konnte die operierende Zahnärztin die deutlich sichtbare Auffälligkeit im Kieferknochen der Patientin freilegen.

Es war wie eine Perle, welche sich in dem freigelegten Kieferknochen darstellte (Bild 2). Diese Perle war ein durch die Wurzelkanalöffnung in den Kieferknochen gesackte (überstoffte) Wurzelfüllung. Der Clou der ganzen Sache aber war die abgebrochene Kanalsonde. Bei der Wurzelfüllung wurde die Sonde in den Wurzelkanal und in den Kieferknochen geschoben. Die Sonde ist dann tiefer in den Kieferknochen gerutscht und hatte sich dort mit der Füllmasse der Wurzelkanalfüllung abgekapselt.

Bild 2 – Rechts die abgebrochene Kanalsonde

Reste von Zähnen (Wurzelreste)

Wird ein Zahn gezogen, kommt es zu starken Hebelwirkungen durch die zahnärztlichen Instrumente. Die Zangen, mit denen der Zahnarzt den Zahn aus dem Kieferknochen zieht, müssen den Druck auf den Zahn übetragen. Gerade bei Zähnen die schon lange abgestorben (tot) sind, passiert es schnell, dass der Zahn dabei zersplittert. Das hat seine Ursache in der Entkalkung des Zahnes. Weil der Zahn keine Blut- und Nährstoffversorgung mehr unterhält, wird die Zahnsubstanz spröde.

Knochensplitter und Entzündungsgewebe


Zahnreste sind bei der Extraktion (Zahnziehen) zersplitterte und im Kieferknochen verbliebene Zahnfragmente. Es können aber auch Reste des dabei zerstörten Kieferknochens sein. Diese Reste sind in der Regel als Störfelder oder Herde zu betrachten und verursachen über die körpereigenen Abbauprozesse ein Herdgeschehen.

Der Kieferknochen wird von denselben Nerven, Arterien, Venen und Lymphgefäßen versorgt, wie der entzündete Zahn. Der Zahn ist entzündet, der Kieferabschnitt in dem dieser Zahn verankert war, hat durch die Prozesse, welche letztlich zum Untergang des Zahns führten, einen Schaden, der nicht alleine durch das Extrahieren des Zahnes behoben wird.

In welchen Knochenstruckturen sich dieser Prozess ausweitet und wo genau dieser Prozess lokalisiert ist, kann auf einem Röntgenbild nicht genau diagnostiziert werden. Ein Röntgenbild ist eine zweidimensionale Darstellung einer dreidimensionalen Gegebenheit. Es werden nur Prozesse dargestellt, wo sich der Knochen in seiner Struktur auflöst und es zu einem deutlichen sichtbaren knöchernen Gewebsuntergang kommt.

Reste von Medikamenten und Verbands­materialien

Medikamente die zu Heilungsmaßnahmen in die Extraktionwunden verbracht wurden, können auch zu Wundheilungsstörungen führen. Diese Medikamente können dann nicht komplett vom Körper abgebaut werden. Der störende Faktor liegt in der fehlenden Ver- und der gestörten Entsorgung dieses Kiefergewebsabschnittes durch das lymphatische System.

Die Erfahrung mit gestörten Heilungsabläufen hat uns deutlich gemacht: Wenn der Heilungsprozess des Körpers nach Zahn-/ Kieferbehandlungen gestört ist kann davon ausgegangen werden, dass sich ein Störfeldgeschehen entwickelt. Dieses kann durch Medikamente oder Drainagen meistens nicht verhindert werden.

Bei Komplikationen in der Wundheilung die über 14 Tage hinausgehen, sollte mit der Methode DentalReflex kontrolliert werden:



  • ob es sich um ein Störfeldgeschehen
  • oder eine Lymphabflussstörung
  • oder eine nerval bedingte Reizstörung aus den Hirnnerven durch Luxation der ersten beiden Halswirbel handelt.


Wir können heute mit langjähriger Erfahrung aus zahlreichen Operationen sagen, dass, wenn diese oben genannten Störungen vorhanden sind, es zu keiner ganzheitlichen Genesung kommen kann.