Zum Bild: Beispiel für zwei tote Zähne. Laut dem behandelnden Zahnarzt sollten zwei Kronen über die beiden Frontzähne gesetzt werden. Ansonsten kein Befund! Der Patient (32) war impotent. Seit der Extraktion beider Zähne und der anschließenden Kieferknochenresektion, hat der Patient morgens wieder eine Erektion! Alle Zahnärzte, welche dieses Röntgenbild sahen, sagten einstimmig: Das kann doch nicht sein, dass der behandelnde Kollege das nicht gesehen bzw. erkannt hat!
Bei einem toten Zahn werden alle allgemein gültigen schulmedizinischen und gesundheitlichen Bedenken zur Seite geschoben und dieser tote Zahn wird sogar mit einer Krone überzogen. Es ist sicherlich nicht bei allen toten Zähnen so, dass diese sofort und unter allen Umständen gezogen werden müssen. Jedoch sollten diese Art von offensichtlichen Fehldiagnosen unterbleiben.
Bei einem Finger, der an der Hand abstirbt und sich schwarz verfärbt, wird jeder Chirurg/Arzt sofort und ohne zu zögern diesen Finger abschneiden. Aus dem einfachen Grunde: Dieser Finger würde durch einen Gewebsuntergang den gesamten gesunden Körper verseuchen, was schließlich durch eine Sepsis zum Tod des Patienten führt.
Bei Zähnen ist die Meinung leider anders. Der Zahn besteht aus Knochen und hat in seinem Innenleben weiches Gewebe. Sicherlich kann durch eine Wurzelfüllung der Zahn erhalten bleiben und seinem Träger noch über Jahre gute Dienste leisten. Nur sollten tote Zähne mit größter Sorgfalt mindestens einmal jährlich von einem Zahnarzt überprüft werden.


